Wie wird eine EdTech-Vereinbarung abgeschlossen?
Die EdTech-Vereinbarung wird zwischen dem BMBWF und einer Partnerorganisation abgeschlossen, die eine Anwendung für Schulen anbietet. Die EdTech-Vereinbarung regelt in erster Linie folgende Aspekte:
- Auftragsverarbeitungsvertrag
- Single Sign On - Entity Kategorien
- Schnittstellen
Hinweis: Die EdTech-Vereinbarung stellt keine Beauftragung dar, etwaige Lizenzen oder Nutzungsrechte müssen Schulen respektive Schulerhalter selber beauftragen.
Onboarding von EdTech-Partnern
Der Onboarding-Prozess definiert die erforderlichen Schritte, damit Partner Anwendungen mit dem Bildungsportal koppeln können. Dies ermöglicht die Verwendung des Single Sign On sowie die Nutzung der Schnittstellen des Bildungsportals, wie bspw. die Widget-Schnittstelle.
Das Bildungsportal verfügt über eine Qualitätssicherungsumgebung (Q-Umgebung), in der keine personenbezogenen Echtdaten verarbeitet werden. Eine technische Integration in dieser Q-Umgebung kann daher schon begonnen werden, bevor die Vereinbarung unterzeichnet ist. Die Ausrollung in der Integrationsumgebung (I-Umgebung) oder der Produktivumgebung (P-Umgebung) erfordert eine abgeschlossene EdTech-Vereinbarung.
Schritt 1: Kontaktaufnahme
EdTech-Partner werden gebeten sich mit der Abteilung Präs/14 unter support@bildung.gv.at in Verbindung zu setzen. Es gibt eine technische Dokumentation in einem GitHub-Repository, auf die per Einladung Zugriff gewährt wird. Bitte nennen Sie daher bei Ihrer Kontaktaufnahme Ihre eigenen technischen Ansprechpersonen, die eine solche Einladung erhalten sollen.
Im Zuge der Beantwortung der Anfrage werden dem EdTech-Partner konkrete Ansprechpersonen für die weitere Bearbeitung bekanntgegeben.
Schritt 2: Erstbefüllung der Dokumente
EdTech-Partner werden gebeten die Dokumente auszufüllen, wobei die in Schritt 1 referenzierte Dokumentation nützlich ist. Diese Dokumente sind:
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Partnerschaftsvereinbarung
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Der Partnerschaftsvertrag regelt unter welchen Bedingungen das BMBWF und die jeweiligen Partner hinsichtlich des Bildungsportals zusammenarbeiten. -
Anhang A: AVV
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Anhang A des Partnerschaftsvertrags ist die separat zu unterzeichnende Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV), die unbedingt vorliegen muss, bevor Daten des Bildungsportals an den Partner weitergegeben werden können. -
Anhang B-E: Schnittstellen, Widgets und SSO
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In Anhang B beschreibt der Partner die eigene Anwendung und zu welchen Zwecken die Daten verarbeitet werden. Einvernehmlich wird mit dem BMBWF festgelegt, welche der angebotenen Standardschnittstellen (bspw. Abruf von Stammdaten, Mitteilungen an Erziehungsberechtigte auslösen, Content-Repositories durchsuchen, amtliche Zustellung versenden, ...) für diese Anwendung zur Verfügung stehen werden. Diese Auswahl muss im Einklang mit den beschriebenen Zwecken der Datenverarbeitung vorgenommen werden und den Prinzipien der Datensparsamkeit bzw. Datenminimierung folgen.
Ein Partner darf die Daten aus diesen Schnittstellen außerdem nur für jene Zwecke verwenden, die im Partnerschaftsvertrag Anhang B für die jeweilige Anwendung festgelegt wurden. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung ist es nicht erforderlich, dass eine Anwendung alle vereinbarten Schnittstellen unterstützt. Die Operativsetzung der Schnittstellen ist jederzeit durch den Partner möglich.
Im Anhang C wird definiert, welche Widgets für eine bestimmte Anwendung vorgesehen sind. Wie bei den Standardschnittstellen werden diese Widgets vom BMBWF angelegt und können vom Partner zu einem späteren Zeitpunkt operativ gesetzt werden.
Im Anhang D können weitere Schnittstellen beschrieben werden, die ein Partner abseits der Standardschnittstellen realisieren möchte. Solche Schnittstellen müssen vom jeweiligen Partner als eigenes Moodle-Plugin bereitgestellt werden. Der Anhang D regelt in diesem Fall den erlaubten Funktionsumfang dieser Schnittstellen. Die Integration in das Bildungsportal erfolgt vorbehaltlich einer technischen und rechtlichen Prüfung durch das BMBWF.
Im Anhang E wird spezifiziert, in welchem Umfang der SSO-Token beim Login über das Bildungsportal in die Drittanwendung mit personenbezogenen Daten angereichert wird.
Schritt 3: Prüfung durch das BMBWF
Die EdTech-Partner übermitteln die nach bestem Wissen befüllten Dokumente an ihre Ansprechpersonen, je nach Bedarf wird der Inhalt einvernehmlich adaptiert und nach Freigabe durch das BMBWF vom EdTech-Partner unterzeichnet.
Schritt 4: Bestätigung durch das BMBWF
Die vom EdTech-Partner unterzeichneten Dokument werden im Aktenlauf durch das BMBWF noch einmal bestätigt. Die gegengezeichneten Dokumente werden dem EdTech-Partner retourniert.