Die EdTech-Vereinbarung wird zwischen dem BMBWF und einer Partnerorganisation abgeschlossen, die eine Anwendung für Schulen anbietet. Die EdTech-Vereinbarung regelt in erster Linie folgende Aspekte:

  1. Auftragsverarbeitungsvertrag
  2. Single Sign On - Entity Kategorien
  3. Schnittstellen

Hinweis: Die EdTech-Vereinbarung stellt keine Beauftragung dar, etwaige Lizenzen oder Nutzungsrechte müssen Schulen respektive Schulerhalter selber beauftragen.