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FAQ

Allgemeine und inhaltliche Fragen

Der Einreichzeitraum ist vom 1. Oktober bis 23. Dezember 2024.

Alle Volksschulen, in denen nach dem österreichischen Lehrplan unterrichtet wird, können sich um das bundesweite Lesegütesiegel bewerben – auch jene, die bereits Trägerinnen eines regionalen Lesegütesiegels sind. Bereits verliehene regionale Lesegütesiegel behalten ihre Gültigkeit.

Ja, das Lesegütesiegel ist für Volksschulen aller Größen, von Kleinstschulen bis zu sehr großen Schulen. Im Kriterienkatalog wurde dafür Sorge getragen, dass Schulen, die standortbedingt eingeschränkte Möglichkeiten haben, entsprechende Alternativen wählen können.

Ja, eine Einreichung ist ausschließlich über diese Plattform möglich. Die PDF-Version des Kriterienkatalogs dient lediglich der Vorbereitung und nicht als Einreichdokument.

Für die Einreichung sind die im jeweils vergangenen Schuljahr umgesetzten Maßnahmen relevant. D. h. die in der Einreichung 2024 beschriebenen Maßnahmen wurden alle im Schuljahr 2023/24 umgesetzt.

Bereits durch die Auseinandersetzung mit dem Kriterienkatalog erhalten Schulen einen hilfreichen Wegweiser und eine Fülle von Anregungen, wie die Lesekompetenz der Schülerinnen und Schüler wirksam und nachhaltig gestärkt werden kann.
Auf Literacy.at finden Pädagoginnen und Pädagogen praktische Tipps zur Förderung der Lesekompetenz.

Durch die Auszeichnung mit dem bundesweiten Lesegütesiegel zertifiziert sich eine Schule gemäß bundesweiter Qualitätsstandards und macht ihre Leistungen in der Leseförderung nach außen sichtbar.

Eine Schule, die mit dem bundesweiten Lesegütesiegel „Lesen. Deine Superkraft“ ausgezeichnet wird, setzt im Lesen eine Fülle von Maßnahmen, die über das in den Lehrplänen vorgegebene Maß hinausgehen. Schülerinnen und Schüler, die eine „Lesen. Deine Superkraft“-Schule besuchen, profitieren von der schulischen Lesekultur, attraktiven Leseräumen, einer diagnosebasierten, durchgängig umgesetzten Leseförderung sowie zielgruppengerechten Maßnahmen der Leseanimation und literarischen Bildung.

Der Kriterienkatalog gliedert sich in fünf inhaltliche Schwerpunkte, die die vielfältigen Themen- und Aufgabenbereiche einer wirksamen Leseförderung beschreiben. Der diagnosebasierten Leseförderung kommt ein besonders hoher Stellenwert zu.
Die fünf Schwerpunkte sind: Schulische Lesekultur, Leseräume, diagnosebasierte Leseförderung, Leseanimation und literarische Bildung. Im Kriterienkatalog finden Sie zu Beginn jedes Schwerpunktes eine Beschreibung, die erklärt, worum es im jeweiligen Schwerpunkt geht.

Jeder Schwerpunkt enthält verpflichtende Kriterien sowie ergänzende Kriterien:
Es gibt insgesamt 24 verpflichtende Kriterien, die sich über die fünf Schwerpunkte verteilen. Diese beschreiben die Basiserfordernisse für eine gelingende Leseförderung und orientieren sich am Lehrplan für die Volksschule sowie an den Kompetenzrastern. Das Erfüllen aller verpflichtenden Kriterien ist Grundvoraussetzung, um überhaupt den Antrag auf Erhalt des Lesegütesiegels einreichen zu können. Zudem gibt es 50 ergänzende Kriterien. Hier können Schulen selbst eine Auswahl treffen und Punkte sammeln.

Die erforderliche Mindestpunktezahl für den Erhalt des Lesegütesiegels beträgt 25 Punkte. Bei den ergänzenden Kriterien können insgesamt maximal 50 Punkte erreicht werden. Pro ergänzendem Kriterium wird ein Punkt vergeben. Für die verpflichtenden Kriterien werden keine Punkte vergeben – sie sind entweder erfüllt oder nicht erfüllt.

Die Entscheidung, ob ein Kriterium mit Freifeldeingabe erfüllt ist, obliegt der Jury. Wenn die Jury entscheidet, dass eines oder mehrere verpflichtende Kriterien nicht erfüllt sind, erhält die Schule das bundesweite Lesegütesiegel nicht. Ein Kriterium, bei dem „ja“ oder „nein“ angekreuzt wird, gilt automatisch als erfüllt, wenn „ja“ angekreuzt ist. Die Schulleitung bürgt dafür, dass die Angabe wahrheitsgetreu ist.

Die Angabe der iKMPLUS-Ergebnisse dient der Jury als Anhaltspunkt für die Bewertung der verpflichtenden Kriterien im Schwerpunkt diagnosebasierte Leseförderung. Damit kann die Jury besser beurteilen, ob eine Schule bei den Fördermaßnahmen den richtigen Fokus setzt.

Alle Anträge werden nach Ablauf der Einreichfrist durch eine fachkundige Jury bewertet. Im Frühjahr 2025 werden alle Schulen informiert, ob sie das Lesegütesiegel erhalten oder nicht.

Das bundesweite Lesegütesiegel für Volksschulen ist für einen Zeitraum von drei Schuljahren gültig. So gilt z. B. das erstmals im Frühjahr 2025 verliehene Lesegütesiegel für die Schuljahre 2025/26, 2026/27 und 2027/28.

Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des bundesweiten Lesegütesiegels kann sich jede Schule erneut zertifizieren lassen. Für eine nahtlose Verlängerung des Lesegütesiegels ist eine Wiedereinreichung zur Rezertifizierung im letzten Gültigkeitsjahr nötig. Schulen, die das bundesweite Lesegütesiegel 2025 erhalten, müssen im Herbst 2027 für die Rezertifizierung einreichen.

Die schrittweise Ausweitung auf andere Schularten ist geplant. Im Schuljahr 2024/25 ist die Einreichung und Zertifizierung für das bundesweite Lesegütesiegel ausschließlich für Volksschulen möglich.

Ansprechpersonen sind die jeweiligen Lesegütesiegel-Beauftragten. Eine Übersicht dieser Ansprechpersonen finden Sie unter Kontakt .

Technische Fragen

Oben rechts auf dieser Plattform finden Sie den Button „Login“. Nach dem Klick auf „Weiter zum Login“ erhalten Sie folgende Anmeldemöglichkeiten:

  • Anmeldung mit Ihrer ID Austria
  • Alternativ funktioniert die Anmeldung mittels des jeweiligen Dienststellenportals:
    • Bedienstete an Pflichtschulen: Anmeldung mit Ihren PH Connect Zugangsdaten
    • Bedienstete an Bundesschulen und Privatschulen: Anmeldung mit Ihren PortalAustria Zugangsdaten

Die Einreichung ist an die Schulkennzahl geknüpft und kann daher auch von mehreren Personen eines Schulstandorts bearbeitet werden. Die Freigabe des Antrags erfolgt letztlich durch die Schulleitung.

Nein, der Kriterienkatalog muss nicht auf einmal ausgefüllt werden. Zu jedem Zeitpunkt der Eingabe ist ein Zwischenspeichern möglich. Auch eine zeitgleiche Bearbeitung verschiedener Schwerpunkte durch verschiedene Personen ist möglich.

Nein, jeder Schwerpunkt kann separat und in beliebiger Reihenfolge bearbeitet werden.

Um das Lesegütesiegel erhalten zu können, müssen alle verpflichtenden Kriterien ausgefüllt sein. Die Plattform registriert, wenn ein verpflichtendes Kriterium nicht ausgefüllt wurde. Die Einreichung kann in dem Fall nicht fortgesetzt werden. Auch die ergänzenden Kriterien eines Schwerpunkts können erst bearbeitet werden, wenn die verpflichtenden Kriterien ordnungsgemäß ausgefüllt wurden.

Die Plattform registriert das Kriterium als „nicht erfüllt“ und die Einreichung kann nicht abgeschlossen werden. Um die Einreichung abzuschließen, müssen alle verpflichtenden Kriterien mit „ja“ (und ggf. mit einer Freifeldeingabe) beantwortet werden.

Das rote Rufzeichen weist darauf hin, dass es sich um ein Pflichtfeld handelt – eine Eingabe ist an dieser Stelle erforderlich. Das blaue Fragezeichen hingegen beinhaltet einen unterstützenden Hinweis – klickt man mit der Maus auf das Symbol, werden Hilfestellungen zur vorzunehmenden Eingabe eingeblendet.

Nachdem das Einreichformular vollständig ausgefüllt wurde, wird es über den Button "Zur Freigabe an die Schulleitung übermitteln" an die Schulleitung übermittelt. Diese wird über ein automatisiertes E-Mail über den freizugebenden Antrag informiert. Ggf. können noch Änderungen im Antrag vorgenommen werden. Über den Button "Antrag jetzt einreichen" erfolgt schließlich die Freigabe durch die Schulleitung.